Eine Markenverletzung kommt insbesondere immer dann in Betracht, wenn ein Amazon-Händler
… seine Ware mit einem Markenzeichen kennzeichnet, für das ein anderer Markenschutz hat
oder
… er sich an ein Angebot eines Markeninhabers anhängt, er aber das Originalprodukt gar nicht liefern kann und stattdessen ein Produkt eines anderen Herstellers liefert
oder
… er auf AMAZON als Anbieter ein Angebot neu anlegt (mit neuer ASIN) und unter dem dafür vorgesehenen Feld „Marke: …“ ein fremdes Markenzeichen einträgt – und zwar ohne eine vertragliche oder gesetzliche Erlaubnis zur Markenbenutzung zu haben.