Die Marke ist eingetragen! Jetzt habe ich Schutz und muss nichts mehr machen! Wirklich?

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Weinflaschen Beitrag Markenrecht

Wenn in dieser Art und Weise die Frage „Wirklich?“ gestellt wird, liegt die Antwort auf der Hand:

Die Registrierung war ein wichtiger erster Schritt – der reicht jedoch in der Regel nicht aus, um den Schutz aufrechtzuerhalten. Er reicht definitiv nicht aus, die Marke zu stärken.

Es gibt einige Gründe, vor allem etliche Nichtigkeitsgründe, die das Amt und Dritte gegen Ihre Marke vorbringen können und aufgrund derer der Schutz wieder entzogen werden kann. Die Nichtigkeitsgründe sind jedoch nicht Thema dieses Artikels.

Hier möchte ich Ihnen vielmehr die Punkte vorstellen, die Sie nach der Anmeldung selbst in der Hand haben:

In Kurzform:

1. Verlängerung der Marke,

2. Benutzung der Marke, da anderenfalls Löschung droht,

3. Verteidigung der Marke zum Schutz vor Verwässerung,

4. Benutzung der Marke, um überhaupt Ansprüche geltend machen zu können, und

5. Benutzung der Marke, und zwar intensiv, um sie zu stärken und aufzubauen.

Nun ausführlich und mit Handlungshinweisen:

1.: Verlängerung der Marke alle zehn Jahre

Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, was Sie als Anmelder natürlich wissen: Ihre Markeneintragung gewährt zunächst nur Schutz für 10 Jahre gerechnet vom Anmeldetag an (Achtung: nicht Registrierungstag, der später liegt). Danach läuft der Schutz aus, wenn die Marke nicht verlängert wird. Der Schutzzeitraum kann immer wieder um weitere 10 Jahre verlängert werden.

2.: Benutzung der Marke, da anderenfalls Löschung droht

Marken müssen im Schutzgebiet für alle eingetragenen Waren und Dienstleistungen benutzt werden – und zwar ernsthaft und nicht nur sporadisch.

Anderenfalls können Dritte nach fünf Jahren ununterbrochener Nichtbenutzung einen Löschungsantrag stellen und Sie verlieren Ihr Recht wieder. Hier sprechen wir vom sogenannten Verfall der Marke. Dies gilt das gesamte Leben der Marke lang. Verfallene Marken sollen so wieder frei werden, damit Dritte das Zeichen benutzen können. Benutzen Sie Ihre Marke also ernsthaft für alle eingetragenen Waren und Dienstleistungen, die Sie erhalten wollen, ständig, spätestens jedoch alle vier Jahre (ebenfalls ernsthaft).

Der Gesetzgeber räumt Ihnen jedoch einmalig, und zwar nach der Anmeldung hinsichtlich der Aufnahme der Benutzung eine großzügige Frist ein, damit Sie in Ruhe planen, sich vorbereiten und in Produktion gehen können, ohne dabei Angst um Ihr Zeichen haben zu müssen. Der gewährte Zeitraum von fünf Jahren wird „Benutzungsschonfrist“ genannt. Achtung: es ist wichtig, dass Sie die Benutzung ein Jahr bis ein halbes Jahr vor Ablauf der Benutzungsschonfrist aufnehmen (also nach vier / viereinhalb Jahren), da anderenfalls am Tag nach dem Ablauf der fünf Jahre ein Dritter den Löschungsantrag einlegen kann, Sie aber dann nicht die Benutzung der Marke nachweisen können. Dann verlieren Sie das Recht an der Marke.

Berechnung der Frist:

Die Benutzungsschonfrist Ihrer Marke beginnt an dem Tag, an dem gegen die Eintragung kein Widerspruch mehr möglich ist, d.h. entweder am Tag nach Ablauf der Widerspruchsfrist oder ab dem Zeitpunkt, an dem die Entscheidung in einem Widerspruchsverfahren rechtskräftig wird.

3.: Verteidigung der Marke vor Verwässerung

Es besteht keine Verpflichtung, den Markt dahingehend aktiv zu beobachten, ob eine Marke der Ihren zu Nahe kommen. Aber erfahren Sie von einem identischen oder ähnlichen Zeichen für identische oder ähnliche Produkte, so sollten Sie dringend aktiv tätig werden, weil sonst Verwässerung Ihrer Marke und eine gesetzliche Duldungspflicht gegenüber der Marke des Dritten droht.

Beides hat negative Auswirkungen auf den Schutzumfang und den Wert Ihres Kennzeichens. Im schlimmsten Fall kann die Verwässerung auch zur Löschung Ihres Zeichens führen.

Zunächst zur Verwässerung: anfänglich ist es so, dass wenn es immer mehr ähnliche Zeichen auf Ihrem Markt gibt, sich die Marktteilnehmer an diese Vielzahl und das Zeichen gewöhnen und beim Kauf genauer aufpassen. Dadurch wird die Verwechslungsgefahr zwischen Ihrer Marke und den jüngeren Marken ausgeschlossen, was zur Folge hat, dass Sie das jüngere Zeichen nicht verbieten können – Ihre Marke wird dann nicht verletzt und Sie nicht in Ihren Rechten eingeschränkt. Der Schutzumfang Ihrer Marke sinkt erheblich und damit auch ihr Wert.

Ferner kann die Verwässerung dazu führen, dass die Marktteilnehmer die Marke nach einiger Zeit kaum mehr als Herkunftshinweis, sondern vielmehr als reine Beschreibung des Produkts wahrnehmen. Das Zeichen wird dann zum Synonym für das Produkt. Die Marke verliert ihren Wert ganz und kann sogar gelöscht werden, da die für eine Marke notwendige Unterscheidungskraft entfällt.

Nun zur Duldung: wenn Ihnen die Benutzung einer identischen oder ähnlichen Marke bekannt wird, können Sie nur innerhalb von fünf Jahren nach Kenntniserlangung dagegen vorgehen. Anderenfalls haben Sie das jüngere Zeichen geduldet und können ab dann nichts mehr gegen die Marke unternehmen. Sie haben dann nicht nur einen Konkurrenten, der unter einem ähnlichen Zeichen die Produkte anbieten darf, sondern auch einen nicht unerheblichen Werteverlust Ihrer Marke hinzunehmen.

4.: Benutzung der Marke, um überhaupt Ansprüche geltend machen zu können

Die Benutzung ist aber auch aus anderem Grunde essentiell:

Verletzt ein Dritter Ihre Markenrechte, können Sie ihm dies nicht erfolgreich verbieten, wenn Sie Ihre Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Ausübung Ihres Anspruchs nicht benutzt haben.

Er kann Ihnen nämlich dann die Nichtbenutzung entgegenhalten und Ihre Ansprüche werden zurückgewiesen. Hier tritt dann wieder die oben genannte gesetzliche Duldungspflicht ein. Ihr Monopol ist damit keins mehr; vielmehr erstarkt das jüngere Kennzeichenrecht sogar zum Zwischenrecht (Koexistenz).

5.: Benutzung der Marke, und zwar eine intensive, um sie zu stärken

Sie können Ihr Monopolrecht, also Ihre Marke, durch eine intensive Benutzung stärken und Schutzumfang hinzugewinnen.

Denn je mehr und ausgiebiger Sie Ihre Marke im Schutzgebiet benutzen, desto mehr Marktteilnehmer kennen Ihre Marke. Das ist nicht nur wirtschaftlich gut, sondern auch markenrechtlich, da eine intensive Benutzung die Kennzeichnungskraft und den Schutzumfang Ihrer Marke steigert. Mit der Erweiterung des Schutzumfangs können Sie Zeichen von Dritten verbieten, die Sie mit „normalen“ oder „schwachen“ Marken nicht hätten verbieten können. Der Abstand zu anderen Marken erhöht sich also.

Ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erhalt und Ausbau Ihrer Markenrechte.