Die reine Idee ist in der Regel nicht schutzfähig. Auch Verfahren, Arbeitsweisen oder mathematische Konzepte als solche sind nicht urheberschutzfähig.
Grund: der gemeinschaftliche (technische) Fortschritt und die (industrielle) Entwicklung sollen bewusst nicht verhindert werden. Die Schaffung ähnlicher Werke soll zum Wohle aller möglich bleiben.
Schutzfähig nach dem deutschen Urheberrecht ist somit erst die Ausdrucksform der Idee. Geschützt wird also die konkrete Formgestaltung und die tatsächliche Darstellung, solange sie nicht rein technisch bedingt sind (hier kommt möglicherweise ein Schutz mittels Patents oder Gebrauchsmusters in Frage). Das Schutzobjekt muss quasi identifizierbar sein.