Ziel einer Markenüberwachung ist es, dass Sie sofort darüber informiert werden, wenn jemand eine Marke angemeldet hat, die Ihre Rechte verletzt.
Sie können so sehr schnell Schäden vermeiden und zudem kostengünstig beim entsprechenden Markenamt ein Widerspruch einlegen.
Schnelles Handeln ist wichtig, da …
- … dann keine (oder nur wenig) Marktverwirrung entsteht:
In der Zeit rund um die Anmeldung hat das jüngere Kennzeichen nämlich in der Regel noch keinen Schaden auf dem Markt angerichtet und Ihre (potentiellen) Kunden in der Regel noch nicht verwirrt oder weggelockt.
- … Sie Ihre eigene Marke schützen und auch stärken:
Je mehr ähnliche Marken es auf dem Markt gibt, desto mehr wird Ihre Marke geschwächt. Eine starke Marke, die einen hohen Wert hat, besitzt einen hohen Erkennungswert und ist ein klarer Herkunftshinweis – ein weites Monopol, dass Sie schaffen und erhalten.
Gerade Trittbrettfahren bemerken Sie schnell, die an Ihren Marketingerfolge partizipieren wollen.
- … dann ein Widerspruch meist noch möglich ist:
Ein Widerspruch ist beim DPMA und beim EUIPO lediglich innerhalb von drei Monaten ab Veröffentlichung möglich. In anderen Ländern kann die Widerspruchsfrist auch mal nur ein Monat oder zwei Monate betragen. Hier ist demnach eine schnelle Kenntnis von Markenanmeldungen Dritter entscheidend.
- … das Widerspruchsverfahren ein recht kostengünstiges Verfahren ist:
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann zwar noch ein Nichtigkeitsantrag (auch Löschungsantrag) gegen das jüngere Recht bei den Markenämtern gestellt werden, jedoch sind die Gebühr des Nichtigkeitsverfahrens um einiges höher als die Gebühren des Widerspruchsverfahrens.
Wie läuft eine Markenüberwachung ab?
Die Überwachung von Markenregistern (in fast jedem Land dieser Welt möglich) übernimmt in der Regel ein spezieller Dienstleister, der aufgrund seiner Software über Neuanmeldungen sofort Bescheid weiß und mich informieren kann. Die Mitteilungen des Dienstleisters überprüfe ich dahingehend, ob die Marke unter rechtlichen Gesichtspunkten Ihre Rechte verletzt. Stelle ich einen Verstoß fest oder liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Ihre Marke im Ausland nach dortigem Landesrecht verletzt werden könnten, so teile ich es Ihnen mit und empfehle Ihnen das weitere Vorgehen. Sie können dann etwas gegen die Anmeldung unternehmen oder Sie entscheiden sich dazu, die Markenanmeldung nicht anzugreifen.
Die Kosten der Überwachung hängen von der Anzahl der Nizzaer-Klassen und der Länder ab, die von der Überwachung erfasst sein sollen.
Möchten Sie Ihre Marke oder Ihr ganzes Markenportfolio – egal in welchem Land – überwachen lassen, sprechen Sie mich gerne an.