Recht im Onlinehandel - auch Internethandel oder elektronischer Handel (E-Commerce)
Zu einem erfolgreichen Onlinehandel gehört zwingend auch die rechtssichere Gestaltung des Angebots, denn Ihr Angebot an sich kann noch so toll sein, bringt Ihnen aber keinen Mehrwert, wenn es aufgrund von Gesetzesverstößen von Wettbewerbern und Wettbewerbszentralen verboten werden kann.
Ob über den eigenen Online-Shop, über Ebay, Amazon oder eine andere Handelsplattform, der Onlinehandel ist ein wesentlicher Absatzkanal für viele Unternehmer geworden und enorm wichtig. Der Mehrwert dieser Absatzformen hat viele Vorteile, birgt jedoch auch wettbewerbsrechtliche Risiken.
Denn jeder gewerblich Handelnde hat von Gesetzes wegen diverse Pflichten einzuhalten. Insbesondere zu erwähnen sind die gesetzliche Widerrufsbelehrung, die Bestell-Button-Pflicht, die richtige Preisauszeichnung, die Kennzeichnung von Textilien und von Elektroartikeln. Grund für die Masse an Pflichten für den Händler ist, dass der Verbraucher das Produkt ja nicht wie im Ladenlokal genau prüfen und anfassen kann und der Händler irgendwo anders sitzt. Er ist also auf mehr Informationen angewiesen.
Werden hier Fehler gemacht, wird der faire Wettbewerb beeinträchtigt und Konkurrenten und Verbraucherschützer werden auf den Plan gerufen. Daher ist das Wettbewerbsrecht (auch UWG genannt) ein nie zu unterschätzender rechtlicher Aspekt im e-Commerce-Bereich.
Liegen Verstöße vor, können Mitbewerber, Wettbewerbs- oder Verbrauchervereine den Händler via Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder Klage insbesondere auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz in Anspruch nehmen. Dann wird es unangenehm und oftmals teuer. Insbesondere sind die Angebote und Werbemaßnahmen sofort umzustellen, da sonst Vertragsstrafen oder Ordnungsgelder drohen.
Diesen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand können Sie vermeiden, wenn Sie Ihre Angebote von Anfang an auf Wettbewerbskonformität prüfen.
Auch nicht zu vergessen ist, dass die gesetzlichen Vorschriften und Regelungen zum Marken-, Design– und Urheberrecht im Internet natürlich ebenfalls bedeutende Rollen spielen – wie im stationären Handel. Denn neue Werbemöglichkeiten im Internet bringen weitere Risiken mit sich, wie zum Beispiel Keyword-Advertising unter Angabe von fremden Markenzeichen oder das Vervielfältigen und Benutzung von fremden (Produkt-) Fotografien und Texten zu eigenen (Werbe-) Zwecken.
Vermeiden Sie Verstöße
Ich prüfe Ihren Online-Shop und Ihre Website auf rechtliche Zulässigkeit, damit Sie sich Ihrem Alltagsgeschäft widmen können und keine Wettbewerbsverstöße begehen.
Damit Sie oder Ihr Programmierer rechtliche Anpassungen einfach und schnell umsetzen können, stelle ich Ihnen individuelle zu Ihrem Angebot passende Rechtstexte zusammen (namentlich Impressum, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und die Datenschutzerklärung).
Ferner gebe ich Ihnen hinsichtlich Ihrer weiteren gesetzlichen Pflichten (wie beispielsweise Preisangabe, Bestell-Button, Textilkennzeichnungsverordnung) konkrete Umsetzungsvorschläge, Beispiele und Hinweise an die Hand.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, schützen Sie jedoch als Unternehmer, da insbesondere Haftungen eingeschränkt werden können. Eine Verwendung von AGB ist daher durchaus zu raten.
Haben Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage wegen eines angeblichen Verstoßes erhalten, finden wir sinnvolle und effektive Verteidigungsmöglichkeiten.
Verstößt einer Ihrer Konkurrenten gegen gesetzliche Vorschriften, stellen wir gemeinsam den fairen Wettbewerb wieder her und kompensieren bei Ihnen entstandene Schäden.