Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen, sogenannte Werke. Zu den geschützten Werken gehören insbesondere solche aus Literatur, Wissenschaft und Kunst.

Prüfung und Beratung

Außergerichtliche Streitigkeiten

  • Verwertungsrechte (insb. Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungsrecht und Recht der öffentlichen Zugänglichmachung)

  • Urheberpersönlichkeitsrechte (insb. Recht auf Nennung)

  • Nutzungsrechte (insb. ausschließliche, einfache, räumliche, zeitliche)

  • Verträge (insb. Lizenzverträge)

  • Übertragung von Rechten

  • Angemessene Vergütung

  • Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen

  • Prüfung und Verteidigung gegen Abmahnungen

  • Erstellung von Abmahnungen bei Verletzung

     

Einstweilige Verfügungen, Schutzschriften, Abschlussschreiben und Abschlusserklärungen

Durchführung von Gerichtsverfahren

insbesondere wegen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen