Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen, sogenannte Werke. Zu den geschützten Werken gehören insbesondere solche aus Literatur, Wissenschaft und Kunst.
Prüfung und Beratung
Außergerichtliche Streitigkeiten
Verwertungsrechte (insb. Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungsrecht und Recht der öffentlichen Zugänglichmachung)
Urheberpersönlichkeitsrechte (insb. Recht auf Nennung)