Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen, sogenannte Werke. Zu den geschützten Werken gehören insbesondere solche aus Literatur, Wissenschaft und Kunst.
Prüfung und Beratung
Außergerichtliche Streitigkeiten
Verwertungsrechte (insb. Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungsrecht und Recht der öffentlichen Zugänglichmachung)
Urheberpersönlichkeitsrechte (insb. Recht auf Nennung)
Nutzungsrechte (insb. ausschließliche, einfache, räumliche, zeitliche)
Verträge (insb. Lizenzverträge)
Übertragung von Rechten
Angemessene Vergütung
Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen
Prüfung und Verteidigung gegen Abmahnungen
Erstellung von Abmahnungen bei Verletzung
Einstweilige Verfügungen, Schutzschriften, Abschlussschreiben und Abschlusserklärungen
Durchführung von Gerichtsverfahren
insbesondere wegen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen